Spielordnung
1. | Für den regelmäßigen Spielbetrieb ist die Mitgliedschaft als „Aktives Mitglied“ beim TC Göfis notwendig (Platzmiete für Gäste: Euro 15,00). | |
2. | Das Betreten der Tennisplätze ist ausnahmslos nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen gestattet. | |
3. | Die Benützung der Plätze ist erst nach erfolgter Einzahlung des Mitgliedsbeitrages für die laufende Saison möglich. | |
4. | Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, in dessen Abwesenheit die Vorstandsmitglieder. Gesperrte oder reservierte Plätze dürfen nicht betreten werden. Plätze für Trainer und Mannschaft sind laut Aushang freizuhalten. | |
5. | Beim Betreten des Platzes muss die Platzuhr auf Spielbeginn gestellt werden. Auf der oberen Leiste sind die Mitgliedskarten (gilt auch für Mitglieder der Spielgemeinschaft) zu stecken. Ist der Platz bereits besetzt, so kann durch Einstecken der Mitgliedskarten auf der unteren Leiste, der Platz für die nächste Stunde reserviert werden. | |
6. | Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele 1 Stunde, für Doppelspiele 1 ½ Stunden. In dieser Zeit muss auch der Platz abgezogen werden. Zu spielstarken Zeiten sind bei Bedarf und nach Möglichkeit Doppel zu spielen. Für Forderungsspiele gilt das Forderungsreglement. | |
7. |
Platzpflege
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8 |
Flutlichtanlage
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9. |
Das Rauchen innerhalb der Tennisplätze ist nicht gestattet. |
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10. | Die sanitären Anlagen, Duschen und Umkleideräume sowie das Clubheim dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. | |
11. | Die Einhaltung der Spielordnung wird vom Platzwart und in dessen Abwesenheit von den Vorstandsmitgliedern überwacht. | |
12. | Wer trotz einmaliger Mahnung gegen die Spielordnung verstößt, kann vom Vorstand mit Spielverbot belegt werden. Schlechte Platzmanieren können ebenfalls zu einen Spielverbot führen. | |
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Der Vorstand Göfis, am 20. Mai 2015 |